Warum Solarcarport-Projekte scheitern
Warum Solarcarport-Projekte scheitern: Sechs Fehlerbilder aus der Praxis – und was sie über die Branche aussagen
Von Vasyl Betsa, CEO PILLAR GmbH
Der politische Wille ist da, die Flächen sind da, die Pflicht ist in mehreren Bundesländern in Kraft – und trotzdem entwickelt sich der Solarcarport-Markt in Deutschland langsamer als prognostiziert. Der Grund liegt nicht in der Photovoltaik. Er liegt in einer systematischen Unterschätzung dessen, was ein Solarcarport tatsächlich ist: ein Bauwerk nach Eurocode mit Tragwerk, Gründung und Genehmigungspflicht. Wer das wie ein PV-Projekt kalkuliert, scheitert – oder zahlt drauf.
Versiegelte Parkflächen sind die strategisch interessanteste Flächenkategorie der deutschen Energiewende. Sie sind infrastrukturell erschlossen, liegen netznah, stehen nicht in Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Flächen und bringen den Strom dorthin, wo er gebraucht wird – Gewerbe, Logistik, Einzelhandel, Kommune. Und trotzdem bleiben Millionen Quadratmeter ungenutzt. Dieser Beitrag zeigt, an welchen sechs Stellen Solarcarport-Projekte in der Praxis kippen.
Der grundsätzliche Denkfehler: Modulprojekt statt Tragwerksprojekt
Wer aus dem Aufdach-PV-Geschäft kommt, denkt in kWp, Strings, Wechselrichtern und Eigenverbrauchsquoten. Das funktioniert auf dem Dach, weil das Tragwerk bereits existiert. Beim Solarcarport ist das Tragwerk Teil des Lieferumfangs – und es ist die größte technische, statische und kaufmännische Position im Projekt.
Ein Solarcarport ist nach § 2 Abs. 1 MBO eine bauliche Anlage. Die selbsttragende Stahlkonstruktion muss nach DIN EN 1990 (Eurocode 0) so bemessen werden, dass sie alle Einwirkungen nach DIN EN 1991 über die gesamte Nutzungsdauer aufnimmt. Das ist nicht „PV mit Beinen”, das ist Stahlhochbau. Wer mit einer kWp-Logik kalkuliert und das Tragwerk als Zulieferposten behandelt, kalkuliert das eigentliche Projekt falsch.
Die folgenden sechs Fehlerbilder sind keine Einzelfälle. Sie sind das Muster, das wir aus mehreren Jahren Markterfahrung kennen.
Fehlerbild 1: Standardlösungen für nicht-standardisierte Standorte
Deutschland gehört zu den statisch anspruchsvolleren Märkten in Europa. Drei Schneelastzonen, drei Windzonen, heterogene Bodenklassen und zusätzlich Höhenlagen-Aufschläge im Alpenvorland erzeugen eine Bandbreite an Bemessungslasten, die ein einzelnes Standardsystem nicht abdeckt.
Trotzdem werden Solarcarports häufig mit standardisierten Systemen angeboten, die für gemäßigte mitteleuropäische Bedingungen ausgelegt sind. In der Praxis entstehen daraus zwei gegenläufige Probleme:
Überdimensionierung: Das Standardsystem ist für die maßgebende Lastkombination zu robust gerechnet. Die Konstruktion ist statisch unproblematisch, aber kaufmännisch nicht mehr wettbewerbsfähig.
Unterdimensionierung: Das Standardsystem wird auf einen Standort mit höheren Lasten gerechnet, ohne die Profile, Anschlüsse oder Gründung systematisch nachzuziehen. Das Projekt scheitert in der Prüfstatikphase und muss komplett neu gerechnet werden – mit allen Folgen für Termin und Marge.
Solarcarports sind keine Leichtbauprodukte. Sie stellen hohe Anforderungen an die statische Aussteifung, die Lastabtragung und die sichere Einleitung der Kräfte in den Baugrund. Standortbezogene Auslegung ist nicht ein Premium-Feature – sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Projekt überhaupt freigegeben wird.
Fehlerbild 2: Lastannahmen, Tragwerk und Gründung sind nicht aufeinander abgestimmt
Ein typisches Muster aus der Praxis: Lastannahmen werden vom PV-Planer übernommen, das Tragwerkskonzept kommt vom Stahlbauer, die Gründung wird separat vom Fundamentlieferanten dimensioniert. Drei Akteure, drei Schnittstellen – und keine durchgängige Verantwortung für das Zusammenspiel.
Was dabei regelmäßig schiefgeht: Die Lastannahmen passen für die Module, aber nicht für die Soglasten an den Dachkanten freistehender Überdachungen. Die Tragwerksstatik geht von einer Gründung mit definierten Steifigkeiten aus, die der reale Baugrund nicht liefert. Die Schraubfundamente werden nach Standard-Tragfähigkeit ausgelegt, ohne dass die tatsächlichen Reaktionskräfte aus dem Tragwerk geprüft wurden.
Das Ergebnis ist immer dasselbe: Das Projekt muss neu gerechnet werden. Lastannahmen, Tragwerkskonzept und Gründung müssen sauber aufeinander abgestimmt sein – und zwar von Anfang an, nicht in der Schleife.
Entscheidend ist deshalb nicht die einzelne Komponente, sondern das Zusammenspiel aller Bauteile im Gesamtsystem. Wer Tragwerk und Fundament aus einer Hand auslegt, eliminiert genau diese Schnittstellenrisiken.
Fehlerbild 3: Baugrund wird angenommen, nicht gemessen
Schraubfundamente sind die heute gängige Gründungslösung für Solarcarports. Sie ersetzen Betonfundamente in den meisten Konstellationen, weil sie ohne Aushärtungszeiten auskommen, deutlich weniger Erdbau verursachen, keine Betonlogistik benötigen, vollständig rückbaubar sind und bei Bedarf wiederverwendet werden können.
Was sie aber nicht ersetzen: das Baugrundgutachten.
Die Bemessung von Schraubfundamenten erfolgt nach DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) und setzt belastbare Aussagen über den Baugrund voraus – Lagerungsdichte, Konsistenz, effektiver Reibungswinkel, effektive Kohäsion, Schichtaufbau, Grundwasserstand. Ohne diese Werte ist keine seriöse Bemessung möglich und keine prüffähige Statik freigabefähig.
Trotzdem werden Solarcarport-Angebote regelmäßig auf Basis von „Erfahrungswerten” oder „üblichen Bodenverhältnissen” abgegeben. Wenn dann das Baugrundgutachten nachgeliefert wird und bindige Böden mit weicher Konsistenz bis 2,80 m Tiefe ausweist, ist die ursprüngliche Kalkulation nicht mehr haltbar. Statt der geplanten 3,20 m Eindrehtiefe werden 4,50 m benötigt, statt 4,50 m am Ende 5,20 m – jeder zusätzliche Meter kostet Material, Maschinenzeit und Marge.
Die Praxisregel ist einfach: Ohne Baugrundgutachten kein verbindliches Angebot. Wer das anders handhabt, verkauft ein Risiko, kein Bauwerk.
Fehlerbild 4: Auszugsversuche werden als Formsache behandelt
Auszugsversuche dienen dem Nachweis, dass die projektierte Tragfähigkeit im realen Baugrund tatsächlich erreicht wird. Das Prüflastniveau liegt häufig bei 1,3- bis 1,5-facher Gebrauchslast, die Verschiebung wird stufenweise dokumentiert. Bestanden ist die Prüfung, wenn die Verformungen im zulässigen Rahmen bleiben und keine progressive Verformung einsetzt.
In der Praxis werden Auszugsversuche oft als bürokratische Formalie behandelt. Das ist ein Fehler – aus zwei Gründen.
Erstens: Auszugsversuche sind das einzige Instrument, mit dem die rechnerischen Annahmen der Fundamentbemessung gegen die Realität geprüft werden. Wer sie früh durchführt, hat noch Zeit, die Einbindetiefe oder die Geometrie anzupassen. Wer sie als Abschlusspunkt sieht, hat ein Problem, wenn die Werte nicht passen.
Zweitens: Auszugsversuche sind kein Pauschalverfahren. Bei homogenen Bodenverhältnissen reichen wenige Referenztests je Baufeld. Bei inhomogenen Verhältnissen, Schichtwechseln oder grenzwertigen Tragfähigkeiten müssen entsprechend mehr Prüfpunkte angesetzt werden – mit dem Statiker und dem Geotechniker abgestimmt. Diese Festlegung gehört in die Planungsphase, nicht in die Bauphase.
Fehlerbild 5: Genehmigungsverfahren wird wie ein PV-Antrag behandelt
Ein Aufdach-PV-Projekt ist in vielen Bundesländern verfahrensfrei oder läuft im vereinfachten Verfahren. Ein Solarcarport-Projekt nicht. Gewerbliche Stellplatzanlagen überschreiten die landesrechtlichen Schwellen für verfahrensfreie Carports – in Baden-Württemberg 30 m², in Bayern 50 m² – in der Praxis immer deutlich. Es handelt sich um genehmigungspflichtige Bauvorhaben mit vollständigem Bauantrag.
Was in der Praxis schiefgeht: Bauanträge werden unvollständig eingereicht. Es fehlen Abstandsflächennachweise (die landesrechtlich unterschiedlich sind – 0,4 H mit Mindestabstand 3 m in Bayern, NRW und Niedersachsen, abweichende Regelungen in Baden-Württemberg), Entwässerungskonzepte oder Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Anforderungen. Die Folge sind Nachforderungen, die jeweils mehrere Wochen Bearbeitungszeit kosten.
Genehmigungsdauern liegen bei gewerblichen Bauherren erfahrungsgemäß bei rund vier Monaten, bei kommunalen Bauherren bei rund sechs Monaten. Diese Dauer lässt sich nicht beschleunigen, aber sie lässt sich vermeiden zu verlängern. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind das wirksamste Mittel.
Ein zweiter typischer Punkt: Wasserrechtliche Auflagen werden unterschätzt. Niederschlagswasser soll nach § 55 Abs. 2 WHG ortsnah versickert werden. Bei sehr niedrigen kf-Werten ist das nicht möglich. In Wasserschutzgebieten oft auch nicht. Ein konkretes Beispiel: Ein Projekt in Freiburg lag in Wasserschutzgebiet Zone III B, Versickerung war untersagt, der Anschluss an die Kanalisation erforderte eine 85 m lange Druckleitung mit Pumpstation. Im ursprünglichen Angebot kam diese Position nicht vor. Solche Posten kippen die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.
Fehlerbild 6: Koordination wird unterschätzt
Ein Solarcarport-Projekt mit 100 Stellplätzen koordiniert in der Realität: Baugrundgutachter, Vermessung, Tragwerksplanung, gegebenenfalls Prüfingenieur, Stahlbau, Schraubfundament-Einbringung, PV-Montage, Elektroinstallation, Tiefbau für Entwässerung, Netzbetreiber – und je nach Projekt zusätzliche Gewerke wie Beleuchtung, Ladeinfrastruktur, Verkehrssicherung oder Ausgleichsmaßnahmen.
Das sind zehn bis fünfzehn Schnittstellen. Jede dieser Schnittstellen hat eigene Vorlaufzeiten, eigene Freigabelogiken und eigene Schnittstellenprodukte (Unterlagen, Pläne, Protokolle). Eine fehlende Abstimmung an einer einzigen Stelle erzeugt Wartezeiten an allen nachfolgenden.
Was Projekte unter Kontrolle hält, ist strukturiertes Projektmanagement: dokumentierte Meilensteine, regelmäßige Baubesprechungen, protokollierte Entscheidungen, frühzeitige Klärung der kritischen Schnittstellen (Netzanschluss, Wasserrecht, Prüfstatik). Was Projekte aus der Spur bringt, ist die Annahme, das laufe „so wie bei Aufdach-PV”.
Was sich daraus ableitet
Der Solarcarport-Markt wird wachsen – das ist nicht die Frage. Die Frage ist, wer ihn liefern kann. Aus den sechs Fehlerbildern ergeben sich vier praktische Konsequenzen für Bauherren und EPC-Unternehmen:
Erstens: Tragwerk und Gründung gehören in eine Hand. Wer Lastannahmen, Tragwerkskonzept und Schraubfundamente integriert auslegt, eliminiert die häufigsten Fehlerquellen. Das Zusammenspiel der Komponenten ist wichtiger als die einzelne Komponente.
Zweitens: Standortbezogene Statik ist keine Option. Schneelastzone, Windzone, Bodenklasse und Bauhöhe entscheiden über Profile, Verbindungen und Fundamentdimensionierung. Ein System, das nicht standortspezifisch nachgerechnet wird, ist kein freigabefähiges System.
Drittens: Baugrundgutachten vor verbindlichem Angebot. Ohne belastbare Bodenkennwerte ist keine seriöse Kalkulation möglich. Wer ohne Gutachten kalkuliert, kalkuliert ein Risiko, das in der Realisierungsphase sichtbar wird.
Viertens: Vollständige Bauanträge. Abstandsflächen, Entwässerung, Standsicherheit, gegebenenfalls Brandschutz – die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet darüber, ob das Genehmigungsverfahren vier oder acht Monate dauert.
Schraubfundamente und Werksvorfertigung mit Vor-Ort-Verschraubung verkürzen die Bauzeit, reduzieren die Wetterabhängigkeit und schaffen Rückbaubarkeit – ein Aspekt, der für Investoren und Betreiber zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aber sie sind kein Ersatz für saubere Planung. Sie sind die Hardware, die saubere Planung effizient umsetzt.
Fazit: Der Markt professionalisiert sich
Solarcarports sind kein Nischenthema mehr. Mit den PV-Pflichten auf Stellplatzanlagen in mittlerweile neun Bundesländern und den langfristigen Ausbauzielen von 22 GW PV-Zubau pro Jahr ab 2026 wird die Frage nicht sein, ob diese Projekte realisiert werden, sondern wer sie realisiert.
Der Markt wird wachsen, aber er wird sich professionalisieren. Entscheidend wird sein, wer statisch belastbare, wirtschaftlich durchgerechnete und genehmigungsfähige Lösungen liefern kann – und wer nicht. Für Bauherren bedeutet das: Auf Hersteller- und Engineering-Tiefe achten, nicht auf den niedrigsten kWp-Preis. Für EPC-Unternehmen bedeutet das: Bau- und Energiekompetenz zusammenführen oder in Partnerschaften abdecken, in denen die Schnittstelle Tragwerk–Fundament aus einer Hand geliefert wird.
Die Projekte, die heute scheitern, scheitern nicht an der Technologie. Sie scheitern an der Annahme, dass Solarcarports einfach große PV-Anlagen sind. Sie sind es nicht. Sie sind Bauwerke – und sie verdienen, als solche geplant zu werden.
Über den Autor
Vasyl Betsa ist Gründer und CEO der PILLAR GmbH. PILLAR entwickelt und produziert Solarcarport-Systeme und Schraubfundamente in eigener Fertigung. Das Unternehmen realisiert Projekte standortbezogen ausgelegt – mit projektspezifischer Statik nach Bodenklasse, Lastzone und Nutzungsszenario – und liefert Tragwerk, Gründung und PV-Engineering aus einer Hand. Referenzen bestehen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Benelux-Staaten und Osteuropa.
Kontakt: www.pillar-de.com · info@pillar-de.com · +49 (089) 790 70472