Okt. 6, 2025

Neues Gesetz in Bayern: Photovoltaik und Fahrradabstellplätze im Bauwesen verpflichtend – Chancen und Herausforderungen für die Bauwirtschaft

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Marktdynamik und regulatorische Treiber

Der anhaltende Boom elektrisch unterstützter Zweiräder verschiebt die Anforderungen an betriebliche Parkflächen. Ein fahrrad solarcarport nutzt identische Quadratmeter sowohl als Wetterschutz für Räder als auch als photovoltaische Erzeugungsfläche. Bundesrechtliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz und die aktuelle EEG-Novelle koppeln Neubauten und größere Sanierungen an eine verpflichtende Einbindung von Photovoltaik, während Landesbauordnungen Mindestzahlen für Fahrradabstellplätze festschreiben. Die daraus entstehende Schnittmenge fördert Anlagen, in denen e-bike ladestation carport und PV-Dach in einem System realisiert werden.

Für Betreiber industrieller oder kommunaler Liegenschaften bietet diese Lösung Kostenstabilität. Gestehungskosten zwischen 7 ct und 11 ct pro Kilowattstunde liegen deutlich unter den derzeitigen Gewerbestromtarifen von etwa 24 ct. Bei 800 Vollaststunden je Kilowatt Peak und einem Eigenverbrauchsanteil von 65 % amortisiert sich eine typische Anlage innerhalb von acht bis zehn Jahren. Gleichzeitig verbessern sich ESG-Kennzahlen, da Eigenerzeugung und förderfähige Infrastruktur in der Bilanzierung angerechnet werden.

Auf dem europäischen Binnenmarkt wirkt zusätzlich die neue EPBD-Richtlinie. Ab 2026 müssen Büro- und Behördenbauten eine festgelegte Zahl an Ladepunkten für Fahrräder bereitstellen. Kombiniert mit der Pflicht, Parkplatzüberdachungen ab einer bestimmten Stellplatzanzahl mit Photovoltaik auszustatten, entsteht ein einheitlicher Rechtsrahmen, der mikromobilität pv Projekte priorisiert.

Bauliche Grundlagen und Lastannahmen

Ein Solarcarport für gewerbliche Nutzung folgt industriellen Lastannahmen. Die Dachstatik wird in der Regel auf 0,6 kN/m² Schneelast und 0,5 kN/m² Wartungsverkehr dimensioniert. Schraubfundamente reduzieren Bauzeiten, da kein Bodenaushub notwendig ist und die Elemente sofort belastet werden können. Modelle mit 1 600 mm Länge und 76 mm Durchmesser erreichen in Bodenklassen 3 bis 5 charakteristische Zugkräfte von 25 kN. Damit erfüllen sie die Anforderungen für Windzone 3 bei Modulneigungen bis 25 Grad.

Der Leitungsweg zu Wechselrichtern und Unterverteilungen bleibt gering, da sich Technikschränke unter der Dachfläche platzieren lassen. Für Projekte mit mehr als zwölf Ladepunkten empfiehlt sich eine separate Unterverteilung mit 63 A abgesichertem Abgang. Jede einzelne Ladebuchse erhält einen Fehlerstromschutzschalter Typ A EV, um Gleichfehlerströme bis 6 mA sicher abzuleiten. Zusätzliche Überspannungsableiter Typ 2 sind erforderlich, wenn die Leitungslänge zwischen Modulfeld und Wechselrichter fünf Meter überschreitet.

Flächenbedarf und Layoutoptimierung

Ein Standardlayout sieht eine Fahrgasse von 3,0 m und eine Zugangszone von 1,5 m vor. Pro zehn Stellplätze werden rund 20 m² Modulfläche installiert; dies entspricht einer Nennleistung von circa 1 kWp. Bei einer täglichen Pendeldistanz von 20 km deckt diese Leistung den Ladebedarf von dreißig Pedelecs, einschließlich 20 % Ladeverlusten. Abstellanlagen mit hoher Nutzerfrequenz – beispielsweise an Bahnhöfen oder Logistikdrehscheiben – arbeiten häufig mit Pufferspeichern, um Lastspitzen zu glätten und den Netzanschluss schlank zu halten.

Wirtschaftliche Bewertung und Betriebskonzepte

Ertragsmodelle eines fahrrad solarcarport lassen sich flexibel skalieren. Betreiber können Ladeenergie kostenlos bereitstellen und den Mehrwert über verbesserte Flächenausnutzung beziehungsweise ESG-Scoring realisieren oder Nutzungsentgelte pro Ladezyklus erheben. Überschüssiger Strom wird entweder nach EEG eingespeist oder in Batteriesystemen gepuffert. Im kommunalen Umfeld senken Förderprogramme die Investitionskosten um bis zu 30 %; Contracting-Varianten verschieben die Kapitalbindung auf Servicegesellschaften, die Anlagenbau und Wartung übernehmen.

Messkonzepte hängen von der jährlichen Strommenge ab. Bis 30 MWh genügt ein Summenzähler mit registrierender Leistungsmessung, sofern der Eigenverbrauch transparent an den Netzbetreiber gemeldet wird. Oberhalb dieser Grenze sind Viertelstundenwerte Pflicht. Dies ermöglicht eine präzise Abrechnung von Stromsteuer, Konzessionsabgabe und etwaigen Umlagensystemen. Bei integrierter mikromobilität pv kann darüber hinaus eine Reduzierung der Netzentgelte durch vermiedene Netzlast beantragt werden.

Organisations- und Wartungsstrukturen

Der Betrieb einer e-bike ladestation carport Einheit erfordert einen Wartungsplan, der sowohl PV-Erträge als auch Ladeinfrastruktur berücksichtigt. Typische Intervalle belaufen sich auf eine jährliche Sichtprüfung der Tragekonstruktion, halbjährliche Kontrolle der Wechselrichterlogfiles und eine vierteljährliche Funktionsprüfung der Fehlerstromschutztechnik. Moderne Monitoring-Systeme konsolidieren beide Anlagenteile, sodass Betriebsführer Störungen zentral erfassen können. Mit einem Verfügbarkeitsfaktor von 98 % im Jahresmittel sind planbare Stillstandszeiten für Reinigung und Firmware-Updates ausreichend, um die Garantievorgaben der Komponentenhersteller einzuhalten.

Versicherungs- und Haftungsfragen

Sachversicherer verlangen bei PV-Überdachungen der Gewerbeklasse den Nachweis einer statischen Gesamtrechnung sowie die Konformität der elektrischen Anlage mit DIN VDE 0100-712. Relevant sind insbesondere Blitz- und Überspannungsschutz nach VDE 0185-305. Für die Betreiberhaftpflicht gilt, dass Schäden durch eine e-bike ladestation carport als betriebliche Nebenanlage in die bestehende Police integriert werden können, sofern die Ladeleistung 22 kW pro Punkt nicht überschreitet. Höhere Leistungsstufen erfordern häufig eine Zusatzklausel, weil potenzielle Rückwirkungen auf das interne Netz und auf angeschlossene Akkumulatoren versicherungsrechtlich als erhöhtes Risiko gelten.

Brandschutz und elektrische Sicherheit

Für nicht öffentlich zugängliche Fahrradstellflächen greifen die Musterrichtlinie über den Brandschutz von Garagen und Stellplätzen sowie die Industriebaurichtlinie. Daraus ergibt sich ein Mindestabstand von 0,5 m zwischen Wechselrichtergehäuse und brennbaren Bauteilen. In Bundesländern mit erweiterten Vorgaben – beispielsweise Baden-Württemberg – ist zusätzlich ein brandschutztechnisch geschotteter Kabeldurchlass erforderlich, sobald die Gesamtwechselrichterleistung 135 kW übersteigt. Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen nach DIN EN 62606 sind zulässig, aber nicht verpflichtend. Für das Lademodul einer fahrrad solarcarport Anlage empfiehlt die DGUV Information 203-032 eine regelmäßige Wärmebildinspektion, um Übergangswiderstände frühzeitig zu erkennen.

Netz- und Energiemanagement

Der Netzanschlusspunkt eines mikromobilität pv Systems liegt in Gewerbegebieten häufig hinter einer vorhandenen Mittelspannungsstation. Betreiber optimieren den Blindleistungsfaktor durch wechselrichterseitige Q(U)-Kennlinien und reduzieren so Netznutzungsentgelte. Dynamische Wirkleistungsbegrenzung nach § 9 EEG wird über den gleichen Datenpfad wie die Lastverteilung der Ladesäulen realisiert; gängige Protokolle sind Modbus TCP und OCPP 1.6. Entstehen mehrere Ladecluster, verteilt ein Lastmanagementserver die verfügbare Leistung in 5-Sekunden-Intervallen. Spitzenlastkappung amortisiert sich bei Netzanschlussleistungen ab 100 kW bereits nach zwei Betriebsjahren, wenn das Leistungspreisband des örtlichen Netzbetreibers mehr als 80 €/kW a beträgt.

Beschaffung und Ausschreibung

Vergabeverfahren orientieren sich an VOB/B und der DIN SPEC 91366 für Ladeinfrastruktur. Zweckmäßige Losbildung umfasst Konstruktion, PV-Generator, Speicheroption und Ladetechnik. Bewertungskriterien gewichten neben dem Anschaffungspreis die Lebenszykluskosten zu mindestens 30 %. Eine technische Mindestanforderung lautet, dass die Tragstruktur gemäß EN 1090-2 in Ausführungsklasse 2 zertifiziert ist. Bei Fahrzeugflächen über 300 m² verlangen einige öffentliche Auftraggeber den Nachweis einer Umwelt-Produktdeklaration nach ISO 14025 – dies kann den Zuschlag beeinflussen.

Sensitivitätsanalyse der Wirtschaftlichkeit

Die Kapitalwertmethode zeigt, dass der interne Zinsfuß eines kombinierten fahrrad solarcarport Projekts besonders empfindlich auf die Parameter Eigenverbrauchsquote und Strompreissteigerung reagiert. Ein Szenario mit 55 % Eigenverbrauch und einer jährlichen Strompreissteigerung von 4 % resultiert in einem IRR von 11,2 %. Steigt der Eigenverbrauch auf 70 %, erhöht sich der IRR auf 14,5 %, während eine Reduktion der Strompreissteigerung auf 1 % den Wert auf 8,3 % senkt. Sensitivitäten gegenüber Modulpreisänderungen sind vergleichsweise gering, da der Anteil der Modulhardware am Gesamtinvest nur rund 18 % ausmacht.

Fazit

Die Integration von Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und statischer Überdachung ermöglicht stabile Energiekosten, erfüllt bundesweite und europäische Auflagen und verbessert ESG-Kennzahlen. Entscheider sollten frühzeitig Versicherungs- und Brandschutzanforderungen in die Planung einbeziehen, Lastmanagementsysteme zur Netzentgeltoptimierung einsetzen und in Ausschreibungen Lebenszykluskosten priorisieren. Eine detaillierte Sensitivitätsanalyse liefert belastbare Entscheidungsgrundlagen für Investitionsfreigaben.

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